Vertrag widerrufen
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g BGB nicht.
Dies gilt insbesondere für Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit festgelegtem Leistungszeitpunkt, wie z. B. beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen.
Über das folgende Formular können Sie uns Ihr Anliegen dennoch mitteilen.