4.1
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Beförderungsbedingungen & AGB

ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

der Reederei Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH


1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für den Erwerb von Fahrscheinen der Reederei Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH (nachfolgend „Primus-Linie“) unabhängig davon, ob diese vom Kunden unmittelbar an den jeweiligen Anlegestellen, im Büro der Primus-Linie oder online über die Webseite www.primus-linie.de bezogen werden.

1.2 Der Kunde erkennt mit Erwerb des Fahrscheins oder spätestens mit dem Betreten der Schiffe der Primus-Linie und Inanspruchnahme der Leistung der Primus-Linie die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen an. Sie werden Bestandteil des entsprechenden Vertrages der Primus-Linie mit dem Kunden.

1.3 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich. Etwaige entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie mit den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen inhaltlich übereinstimmen oder von der Primus-Linie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Dies gilt auch, wenn die Primus-Linie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Einzelheiten zum Online-Bestellvorgang und Vertragsschluss

2.1 Die online auf der Webseite dargestellten Fahrten mit der Primus-Linie stellen kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

2.2 Wenn Sie die gewünschte Fahrt gefunden haben, können Sie den entsprechenden Fahrschein nach Auswahl der gewünschten Anzahl und Durchführung einer Preisberechnung unverbindlich durch Anklicken des Buttons „Tickets in den Warenkorb legen“ in den Warenkorb legen, welcher Ihnen im weiteren Verlauf Ihrer Bestellung angezeigt wird. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „x Warenkorb leeren“ löschen. Wenn Sie die im Warenkorb befindlichen Fahrscheine bestellen möchten, klicken Sie den Button „Zur Kasse und Tickets bezahlen“.
Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die erforderlichen Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Nach Eingabe Ihrer Daten und anschließender Auswahl der Versand- und Zahlungsart wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung angezeigt, auf welcher Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Hier können Sie ggf. fehlerhafte Angaben durch Anklicken des Buttons „bearbeiten“ korrigieren. Zudem erhalten Sie auf den einzelnen Seiten weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten. Mit Anklicken des Buttons „Ticket(s) kaufen“ schließen Sie ihre Bestellung verbindlich ab. Anschließend werden Sie noch gebeten, uns Ihre Informationen zur Zahlungsabwicklung mitzuteilen.

2.3 Wir können Ihre Bestellung bei Kauf und Versandoption durch Versand der bestellten Fahrscheine annehmen. Im Falle der Selbstabholung erfolgt die Annahme durch Übergabe der Fahrscheine. Im Falle von „Print@Home“ erfolgt die Annahme durch das Drucken der Fahrscheine. Die Bestätigung des Zugangs einer über die Webseite getätigten Bestellung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.4 Wir sind berechtigt einen Vertragsschluss mit dem Kunden abzulehnen.

3. Fahrscheine und Preise

3.1 Fahrscheine werden an den Anlegestellen in Frankfurt, Mainz und Wiesbaden, an Bord der Schiffe sowie durch das Büro der Primus-Linie verkauft. Darüber hinaus ist eine Bestellung über unsere Webseite unter www.primus-linie.de möglich. Sie haben die Möglichkeit die gekauften Tickets mit unserem Tool „Print@Home“ zu drucken und können diese vor Fahrtbeginn direkt beim Einstieg auf das Schiff lösen. Diese Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Online Tickets sind nicht kombinierbar mit weiteren Ermäßigungen, Rabattgutscheinen, Vorverkaufskarten oder anderen Angebotsaktionen. Sie sind vom Umtausch ausgeschlossen; keine Barauszahlung möglich, Weiterverkauf nicht gestattet, Fotokopien sind ungültig.

3.2 Der Fahrpreis ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnis.
Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Versandkosten.

3.3 Fahrscheine sind bis zum Antritt der Reise auf eine andere Person übertragbar, sofern sie nicht auf einen bestimmten Namen lauten oder zu Sondertarifen erworben wurden. Sind Fahrscheine mit einem bestimmten Datum versehen, haben diese nur für den bezeichneten Zeitpunkt Gültigkeit.

3.4 Fahrscheine sind beim Ein- und Aussteigen persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen.

3.5 Der Gruppenfahrschein dient dem Reiseleiter als Fahrschein. Der Reiseleiter hat vor der Gruppe das Schiff zu betreten.

3.6 Wer ohne gültigen Fahrschein das Schiff betritt oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht anderweitig nachweisen kann, dass er bereits einen Fahrschein erworben hat, hat sich unaufgefordert zum Nachlösen bei dem Schiffspersonal zu melden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zuzüglich des entsprechenden Mehrpreises gem. dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis zu zahlen.

3.7 Freifahrscheine der Primus-Linie sind ausschließlich auf den Linienschiffen der Primus-Linie gültig.

4. Versandkosten und Lieferbedingungen

4.1 Für den Versand wird eine Gebühr gem. dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Versandkostenverzeichnis – abhängig von der von Ihnen ausgewählten Liefermethode – erhoben.

4.2 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

4.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel, sofern nicht anders angegeben, ca. 5-7 Tage ab Erhalt Ihrer Bestellung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung erfolgt online wahlweise per Kreditkarte, Online-Überweisung, Lastschrift oder auf Rechnung (ab einer Bestellsumme von EUR 30,00). Im Falle der Selbstabholung können Sie entweder Bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen.

5.2 Rechnungsbeträge sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Tickets auf unser Konto zu überweisen.
Bei Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift erfolgt die Belastung Ihres Kontos kurzfristig nachdem Sie uns Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung mitgeteilt haben bzw. – im Falle der Selbstabholung mit Übergabe der Fahrscheine.

5.3 Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

5.4 Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, den entsprechenden Betrag während des Verzugs in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich vor.

5.5 Nicht abgeholte Tickets werden inkl. einer Gebühr von 3,50 EUR in Rechnung gestellt.

6. Beförderung von Fahrzeugen, Gepäck und Sonstigem

6.1 PKWs, Krafträder, Ruder- sowie Paddelboote werden nicht befördert.

6.2 Kinderwagen, Fahrräder und Krankenrollstühle von Fahrgästen werden nach Maßgabe der jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten an Bord kostenfrei transportiert. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen.

6.3 Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers im nächsten Hafen von Bord bringen.

6.4 Die Mitnahme lebender Tiere ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Mitnahme von Hunden kann gestattet werden, soweit dadurch nicht
(a) die Sicherheit und Ordnung des Betriebs beeinträchtigt und
(b) andere Fahrgäste gefährdet oder belästigt werden.
Hunde sind von dem jeweiligen Fahrgast ständig zu beaufsichtigen und an kurzer Leine zu halten, so dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Ein Anspruch auf Mitnahme von Hunden besteht nicht. Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Lebende Tiere sind kein Gepäck im Sinne dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

7. Themenfahrten

7.1 Themenfahrten sind Event- und Abendfahrten, Ereignisfahrten, Fahrten in der Weihnachtszeit (Weihnachtissimo), Feuerwerksveranstaltungen (z.B. Rhein in Flammen), Silvesterveranstaltungen und Fahrten mit Gastronomieanteil.

7.2 Für Themenfahrten sind Fahrscheine im Vorverkauf zu erwerben. Dies gilt insbesondere für Gruppen.

7.3 Bei Themenfahrten erfolgt keine Erstattung des Fahrpreises, soweit der Kunde ohne Verschulden der Primus-Linie den Fahrschein nicht nutzt.

7.4 Die Beförderung auf der Schifffahrtsstrecke kann nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften erfolgen. Die Primus-Linie behält sich Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang bezüglich der Beförderung in Form der Anpassung der Fahrtstrecke vor, soweit dies aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Wasserwegen oder Schleusen oder ähnlichen von ihr nicht zu vertretenden Umständen, unter Würdigung sämtlicher Umstände erforderlich ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Dabei kann die Anpassung auch zu einer Verkürzung führen oder zu einem Verbleib des Schiffs an einem Liegeplatz, möglicherweise auch an einem anderen Liegeplatz, als ursprünglich vorgesehen. Bei einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs wird die Primus-Linie die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Ein Anspruch auf Fahrpreisminderung oder -erstattung besteht insoweit nicht. Wird die Themenfahrt wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung von der Primus-Linie abgesagt, wird die Primus-Linie von der Leistungspflicht frei und der Kunde erhält den Fahrpreis gegen Rückgabe des Fahrscheins erstattet. Nach seiner Wahl kann der Kunde bei entsprechender Verfügbarkeit auch an einer gleichwertigen Themenfahrt innerhalb des laufenden Programms teilnehmen.

8. Spezielle Beförderungsbedingungen

8.1 Alle Fahrgäste haben den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten.

8.2 Fahrgäste die nachhaltig diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben oder auf andere Weise die Sicherheit oder Ordnung an Bord stören, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrscheins, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen Ansprüche daraus entstehen. Nach Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls ihre Übergabe an die Behörde an der nächsten Schiffanlegestelle, an der dies ohne Verzögerung des Schiffsbetriebs möglich ist.

8.3 An Bord besteht kein Verzehrzwang. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht an Bord verzehrt werden. In den Salons ist auf Bitten des Fahrpersonals den Fahrgästen ein Platz zu überlassen, die das Restaurationsangebot wahrnehmen möchten. Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch.

8.4 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt das Schiff rechtzeitig verlässt. Fahrgäste, die an Zwischenstationen ein- bzw. aussteigen wollen, müssen ihre Absicht zeitig dem Schiffspersonal mitteilen.

8.5 An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

8.6 Die Schiffe öffnen eine halbe Stunde vor Abfahrt, ausgenommen, wenn das Schiff nur einen Stopp zum Ein- oder Aussteigen einlegt oder dies anders im Fahrplan ausgewiesen ist.

8.7 Jede anwesende Person haftet selbst für verursachte Schäden.

8.8 Die Reederei behält sich das Recht vor, stark alkoholisierten Personen oder solche mit unangemessenem Outfit oder Verhalten den Einlass zu verwehren. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.9 Beim Einlass können Taschenkontrollen durchgeführt werden.

8.10 Keine Fahrgeldrückerstattung für nicht angetretene oder selbst vorzeitig abgebrochene Fahrten.

8.11 Programmänderungen (zum Beispiel durch Künstlerausfall) vorbehalten.

9. Haftung

9.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.

9.2 Die Primus-Linie haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Körperschäden, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Schäden durch arglistiges Verhalten sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Im Übrigen haftet die Primus-Linie – soweit nicht anderweitig vereinbart und soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine weitergehende Haftungsbeschränkung enthalten – auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

9.3 Für alle Ansprüche, die nicht Körperschäden, den Verlust von Gepäck oder die Beschädigung von Gepäck betreffen, ist die Haftung auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt,

  • a) soweit ein Schaden des Fahrgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde;
  • b) soweit die Primus-Linie für einen dem Fahrgast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, außer wenn die Primus-Linie bei Auswahl des Leistungsträgers vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte.

9.4 Fahrgäste sind gehalten, etwaige Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegen die Primus-Linie und ihr Personal ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffs am Zielort den zuständigen Personen an Bord anzuzeigen, damit gegebenenfalls erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können. Eine Schadensanzeige zu einem späteren Zeitpunkt führt nicht zu einem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Dies gilt nicht, soweit der Ausschluss sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

9.5 Die Primus-Linie übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung des geltenden Fahrplans. Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser, hohes Fahrgastaufkommen und sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Primus-Linie nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.

10. Vertragstext

10.1 Der Vertragstext sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen stehen Ihnen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

10.2 Der Vertragstext wird auf unseren Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen, ausdrucken und speichern. Die Bestelldaten und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind Ihre Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

11. Umbuchung/Stornierung

Gebuchte Tickets und Gutscheine sind grundsätzlich verbindliche Buchungen.

11.1. Gültig für Digitale Tickets: Umtausch, Umbuchung und Rückgabe von digitalen Tickets nicht möglich.

11.2. Gültig für allen unten aufgelistete Fahrten:
Keine Fahrgeldrückerstattung für nicht angetretene oder selbst vorzeitig abgebrochene Fahrten. Kein Umtausch oder Rückgabe vor dem Fahrttermin.
Folgende Fahrten fallen unter 11.2.: Rundfahrt in Frankfurt, Rundfahrt in Seligenstadt, Frankfurter Stadtgeläute, Weihnachtliche Rundfahrt mit Goethe, Skylight-Tour, After-Work-Shipping ab Frankfurt, Wiesbaden und Mainz, Bayrische Gaudi ab Frankfurt, Wiesbaden und Mainz, Gruseldinner, Frankfurter Feuerwerksfahrten, Silvesterfahrten, Rhein in Flammen, alle Tagesfahrten.
Bei Gruppenbuchungen für Rund- und Tagesfahrten ab 10 Personen gilt: Storno bis 28 Tage vor Veranstaltung möglich. Ansonsten beträgt die Stornogebühr 100 %.

11.3. Gültig für ausgewählte Fahrten
Je nach aktueller Lage können wir Umbuchungsmöglichkeiten anbieten. Stornierungen sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung bei Einzeltickets mit 15 % Gebühr pro Ticket möglich.
Bei Buchungen ab 20 Personen gilt: Storno bis 20 Tage vor Veranstaltung 50 %, bis 8 Tage vorher 75 %. Bei kurzfristigen Absagen beträgt die Stornogebühr 100 %.
Folgende Fahrten fallen unter 11.3.: Märchenhaftes Familienfrühstück, Sonntagsbrunch, Grillen & Chillen, Barbecuefahrten, Zauber-Schiff, Krimi-Schiff, Riversight-Dinner, Nachmittagsfahrt in den Rheingau

11.4. Gültig für gebuchte Gastronomieleistungen:
Stornierungen sind bei Gastronomievouchern mit 15 % Gebühr pro Voucher möglich.

11.5. Gültig für die Fahrt „Winterzauber auf dem Main“:
Einzelbuchungen - wir bieten die Möglichkeit zur Umbuchung nach Verfügbarkeit im gleichen Kalenderjahr. Stornierungen sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei bei Einzeltickets möglich.

Gruppenbuchungen ab 15 Personen optionieren wir bis 28 Tage vor der Veranstaltung. Umbuchung möglich. Stornierungen sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich.

Bei Gruppenbuchungen gilt: Storno 13 bis 7 Tage vor Veranstaltung 50 %, 6 Tage bis 1 Tag vorher 75 %. Bei kurzfristigen Absagen am Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr 100 %.

12. Gültigkeit von Gutscheinen

Gutscheine haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 36 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlieren die Gutscheine ihre Wirksamkeit und können nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung oder Teilrückzahlung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nur für den angegebenen Verwendungszweck vorgesehen. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der Primus-Linie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand August 2023



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

über die Durchführung von Sonderfahrten mit der Reederei Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH


1. Anwendbarkeit

Für Verträge der Reederei Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH (nachfolgend „Primus-Linie“) mit dem Kunden über die Durchführung von Sonderfahrten für den Kunden und damit in Zusammenhang stehende Nebenleistungen, wie gastronomische Versorgung, gelten die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten der Reederei Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH“ (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Primus-Linie über die Durchführung von Sonderfahrten kommt durch die Buchung des Kunden und die anschließende Annahme unsererseits zustande. Die Buchung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar, dass wir innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen durch Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung annehmen können.

2.2 Wir sind berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden abzulehnen.

3. Leistungsumfang

3.1 Wir befördern den Kunden und die von ihm bestimmten Fahrtteilnehmer auf der vertraglich festgelegten Schifffahrtstrecke. Dem Kunden werden die Fahrgasträume eines Schiffes der Primus-Linie für den im Vertrag bezeichneten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung für sich und die von ihm bestimmten Fahrtteilnehmer zur Verfügung gestellt. Die Fahrgasträume sind dabei standardmäßig bestuhlt und möbliert. Eine abweichende Bestuhlung oder (teilweise) Auslagerung des Mobiliars sowie eine bestimmte Ausstattung des Schiffs mit Mikrophonen oder sonstigen technischen Gerätschaften sind – soweit nicht anderweitig mit dem Kunden vereinbart – nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Wir stellen ein für die Personenzahl passendes Schiff zur Verfügung und behalten uns vor, dass vereinbarte Schiff falls notwendig zu tauschen.

3.2 Wir stellen die für die Vertragserfüllung notwendige Besatzung für das jeweilige Schiff einschließlich eines Schiffsführers und behalten uns dabei die Wahl des Personals vor.

3.3 Gastronomische Leistungen können während der Fahrt gemäß Ziffer 5 in Anspruch genommen werden.

3.4 Zusatzleistungen, wie z.B. Musiker, Künstler, Sonderdrucke von Menü-Karten, Blumendekorationen etc., sind nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten und sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

3.5 Musiker und Künstler werden vom Kunden beauftragt und die geschuldete Vergütung ist vom Kunden direkt mit den Musikern bzw. Künstlern abzurechnen. Beauftragt der Kunde uns damit, Musiker oder Künstler in seinem Namen zu engagieren, so ist die an die Musiker bzw. Künstler zu zahlende Vergütung vorab an uns zu zahlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine gegebenenfalls erforderliche Anmeldung bei der zuständigen Bezirksdirektion der „GEMA“ dem Kunden obliegt und die an die „GEMA“ zu leistenden Zahlungen nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten sind.

3.6 Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch mit Hilfe angemieteter bzw. gecharterter Schiffe zu erbringen.

4. Beförderungsbedingungen

4.1 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Primus-Linie sind in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags. Alle Fahrtteilnehmer haben den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten und die geltenden Beförderungsbedingungen einzuhalten. Der Kunde hat die Fahrtteilnehmer auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen hinzuweisen (www.primus-linie.de.-> Beförderungsbedingungen & AGB´s)

4.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Beförderungsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag mit dem Kunden, gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Bestimmungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor. Die Regelungen des individuellen Vertrags gehen den Bestimmungen beider Bedingungen vor.

4.3 Möchte der Kunde für seine Fahrtteilnehmer Fahrausweise oder Gutscheine für die Inanspruchnahme von gastronomischen Leistungen ausgeben, sind uns vorab jeweils Musterexemplare zur Unterrichtung des Bordpersonals zu übergeben.

4.4 Die Durchführung politischer Veranstaltungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird ohne unsere schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Fahrtteilnehmer zu gefährden droht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

4.5 Der Kunde haftet für von den Fahrtteilnehmern schuldhaft verursachte Schäden.

5. Bordgastronomie

5.1 Inhalt und Umfang der gastronomischen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden.

5.2 Voller „à-la-carte Service“ kann nur angeboten werden, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Wurde kein einheitliches Menü/Buffet vereinbart, so kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus der Schiffsküche angeboten werden.

5.3 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr an Bord der Schiffe, die Bewirtschaftung der Schiffe durch den Kunden oder die Beauftragung Dritter durch den Kunden zur Erbringung von gastronomischen Leistungen an Bord der Schiffe sind nicht gestattet.

5.4 Der Kunde ist berechtigt, bis zum 10. Tag vor dem Sonderfahrt-Termin die vertraglich vereinbarten gastronomischen Leistungen nach Maßgabe der von uns zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge zu ändern. Derartige Veränderungen sind uns schriftlich mitzuteilen und von uns zu bestätigen. Ab einschließlich des 9. Tags vor der Durchführung der Sonderfahrt werden die Speisen anhand der angegebenen Personenzahl berechnet. Getränkepauschalen werden bei Mindermengen bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Personenzahl akzeptiert.

6. Vergütung

6.1 Das Beförderungs-Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Kunden bzw. dem Kunden auf Anfrage übermittelten unverbindlichen Angebot.

6.2 Das Entgelt für die gastronomischen Leistungen bestimmt sich anhand der vom Kunden ausgewählten Bordverpflegung sowie des tatsächlichen Getränkeverzehrs. Dabei werden die Getränkepreise der zum Zeitpunkt der Beförderung gültigen Preisliste zu Grunde gelegt.

6.3 Alle angegebenen Preise und andere Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Das Beförderungs-Entgelt wird vor Fahrtantritt vorab in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, für die gastronomischen Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme bis spätestens 2 Wochen vor der Beförderung zu verlangen.

7.2 Rechnungen sind bis spätestens 3 Wochen vor Fahrtbeginn zur Zahlung fällig.

7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich vor. Insbesondere wenn eine Vergütung vor Fahrtantritt zu zahlen ist und die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

8. Höhere Gewalt

Die Beförderung auf der Schifffahrtsstrecke kann nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften erfolgen. Wir behalten uns Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang bezüglich der Beförderung in Form der Anpassung der Fahrtstrecke vor, soweit dies aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Wasserwegen oder Schleusen oder ähnlichen von uns nicht zu vertretenden Umständen, unter Würdigung sämtlicher Umstände erforderlich ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Die Verfügungsgewalt über das Schiff liegt dabei ausschließlich bei uns. Bei einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs werden wir die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Wird die Beförderung vor Fahrtantritt unmöglich, werden wir von der Leistungspflicht befreit und dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche zu.

9. Stornierung

9.1 Der Kunde ist berechtigt, vor dem Sonderfahrt-Termin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet,

9.2.1 bzgl. des Beförderungs-Entgelts folgende Zahlung zu leisten:

a) bei Rücktritt/Kündigung bis 3 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 20% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;

b) bei Rücktritt/ Kündigung bis 2 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 60% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;

c) bei Rücktritt/ Kündigung bis 1 Monat vor dem Sonderfahrt-Termin, 80% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;

d) bei Rücktritt/ Kündigung weniger als 4 Wochen vor dem Sonderfahrt-Termin, 100% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts.

9.2.2 bzgl. der gastronomischen Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen, wobei bzgl. des Getränkekonsums eine vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro 10,00 pro Fahrtteilnehmer in Ansatz gebracht wird.

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

9.3 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktritts- oder Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei uns.

10. Haftung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.

10.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Körperschäden, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Schäden durch arglistiges Verhalten sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Im Übrigen haften wir – soweit nicht anderweitig vereinbart und soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine weitergehende Haftungsbeschränkung enthalten – auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptpflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Soweit der Kunde Kaufmann ist, kann der Kunde wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht.

11.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die Primus-Linie ist ausgeschlossen.

11.3 Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der Primus-Linie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Soweit der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

11.5 Die Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand Februar 2019